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Rehasport

Nach einer medizinischen Rehabilitation ist es für Menschen mit schweren Herzerkrankungen oder starken Einschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates von entscheidender Bedeutung, die Beweglichkeit und Belastbarkeit weiter auszubauen, um aktiv am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen zu können. Dabei kann sich regelmäßiger Sport und ein gezieltes Training positiv auf die Krankheit auswirken und zu einer gesundheitsbewussten Lebensweise anregen. So haben Menschen mit einer Behinderung und von einer Behinderung bedrohte Patienten nach einer Reha Anspruch auf den sogenannten Rehabilitationssport, bei dem es sich um speziell entwickelte ergänzende Leistungen zur Minderung von Beschwerden, der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und zur Stärkung der Selbsthilfe und Eigenverantwortung handelt.

Was ist Rehasport?

Rehasport oder auch Rehabilitationssport ist ein sportliches Training in der Gruppe zur Beseitigung funktionaler Einschränkungen / Beschwerden und wird von geschulten Übungsleitern durchgeführt. Er kann als wohnortnahe Reha-Nachsorge stattfinden, aber auch ohne vorausgehende Rehabilitation von Arzt verordnet werden. Eine Übungseinheit beträgt 45 Minuten und beinhaltet Übungen mit Kleingeräten.

Wodurch unterscheidet sich der Rehasport vom Funktionstraining?

Je nach Indikation und gesundheitlichem Zustand des Patienten kann der behandelnde Arzt bei medizinischer Notwendigkeit Rehasport oder Funktionstraining verordnen. Beide Maßnahmen werden im Anschluss an eine Reha durchgeführt. Während es beim Funktionstraining darum geht, einzelne Körperpartien schonend und gezielt durch Krankengymnastik oder Ergotherapie in der Gruppe zu stärken, steht beim Rehasport die Förderung von Kraft, Ausdauer und Koordination im Mittelpunkt. Unter Anleitung ausgebildeter Übungsleiter werden verschiedenste Bewegungsspiele, Gymnastik, Leichtathletik oder Schwimmen in der Gruppe ausgeführt. Die Rehabilitationsziele sind in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) festgelegt und richten sich nach der gesamten Lebenssituation des Patienten. Die Teilnahme am Rehasport muss in einer geeigneten Einrichtung unter Anleitung qualifizierten Fachpersonals erfolgen; die Dauer einer Einheit muss mindestens 45 Minuten betragen.

Wer übernimmt die Kosten?

Der Leistungsträger für Reha-Sport oder Funktionstraining ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Wurde die vorangegangene Reha-Maßnahme durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann zuständig, wenn dem Reha-Sport keine Leistungen zur medizinischen Reha vorausgegangen sind. Für nicht versicherte Personen oder Geringverdiener kann unter Umständen das Sozialamt für die Kosten des Rehabilitationssports aufkommen. Die Leistungen orientieren sich dabei an denen der gesetzlichen Krankenkassen.

Wie lange dauert der Rehasport?

Die Dauer der Maßnahme hängt vom jeweiligen Kostenträger ab. So übernimmt die Rentenversicherung die Kosten des Rehasports meist für ein halbes Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 12 Monaten. Voraussetzung ist, dass mit dem Training spätestens drei Monate nach Entlassung aus der Rehaklinik begonnen wird. Die Länge einer Sporteinheit muss mindestens 45 Minuten betragen, beim Herzsport mindestens 60 Minuten. Fällt der Rehabilitationssport in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenkassen, umfasst die Verordnung in der Regel 50 Übungseinheiten für die Dauer von 1,5 Jahren. Abweichend davon richten sich Zeitraum und Anzahl der bewilligten Sporteinheiten bei herzkranken Personen nach deren individueller Belastbarkeit. Als Richtwert kann von 90 Einheiten für die Dauer von 24 Monaten ausgegangen werden. Bei einigen Erkrankungen erfolgt eine Kostenübernahme für bis zu 120 Übungseinheiten für die Dauer von 36 Monaten. Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten des Rehasports im Allgemeinen für unbegrenzte Zeit.

Sind die Teilnehmer nach dem Absolvieren der Sporteinheiten nicht in der Lage, die Übungen zuhause selbstständig durchzuführen, kann der Patient eine zweite Verordnung für Rehasport erhalten. Dasselbe gilt auch, wenn der Arzt den Sport in der Gruppe als besonders geeignet erachtet. Falls der Betroffene aufgrund seines Gesundheitszustands oder äußerer Rahmenbedingungen (z. B. veränderte Arbeitszeiten, Wohnortwechsel) nicht mehr am verordneten Sport-Programm teilnehmen kann, ist dies ebenfalls mit dem behandelnden Arzt zu besprechen. Dieser entscheidet im Einzelfall, ob eine weitere Verordnung sinnvoll ist.

Wie wird der Rehabilitationssport beantragt?

Gemäß Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben Betroffene einen Anspruch auf Leistung, wenn der Rehasport die Wiedererlangung oder den Erhalt der körperlichen Leistungsfähigkeit unterstützt. Versicherte, die nach einer Rehabilitationsmaßnahme nach wie vor unter starken Beeinträchtigungen aufgrund chronischer Erkrankungen oder schwerer Unfälle leiden, sollten mit ihrem Hausarzt, Orthopäden, Kardiologen oder einem anderen niedergelassenen Arzt über eine Verordnung für Rehabilitationssport sprechen. Anschließend reicht der Arzt den Antrag auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport/Funktionstraining (Formular 56) beim zuständigen Kostenträger ein. Der Antrag enthält die Diagnose, Indikationen und Ziele für den Rehabilitationssport oder das Funktionstraining, die gewünschte Dauer und Empfehlungen zu geeigneten Rehasport-Arten. Der Arzt hält in seinem Antrag auch fest, ob es sich für den Patienten empfiehlt, ein- oder zweimal pro Woche am Training teilzunehmen. Wird der Antrag durch den Leistungsträger genehmigt, muss mit dem Rehasport innerhalb einer festgesetzten Frist begonnen werden. Im Regelfall handelt es sich dabei um drei Monate nach Entlassung aus der Reha.

Wie wählen Betroffene eine geeignete Rehasport-Einrichtung?

Für welche Rehasport-Einrichtung sich der Patient entscheidet, hängt vom Standort und dem jeweiligen Trainingsangebot ab. Rehabilitationssport darf grundsätzlich nur von Vereinen und Institutionen angeboten werden, die folgende formale Voraussetzungen erfüllen:

  • Geeignete Trainingsräumlichkeiten
  • Das Training wird von einem qualifizierten Übungsleiter abgehalten, der eine gültige Lizenz für Rehabilitationssport im jeweiligen Fachgebiet (beispielsweise Orthopädie oder Kardiologie) besitzt.
  • Handelt es sich um einen Sportverein, muss dieser Mitglied in einem Behindertensportverband sein und über eine entsprechende Zertifizierung als Rehasport-Anbieter verfügen.

Grundsätzlich gibt es keine zentrale Datenbank mit allen Anbietern von Rehabilitationssport, so dass es sich empfiehlt, die betreuenden Ärzte bereits beim Ausfüllen der Verordnung auf eine geeignete Einrichtung anzusprechen oder selbst im Internet nach lokalen Angeboten zu recherchieren. Sollten auf der Rehasport-Verordnung Disziplinen wie Wassergymnastik oder Schwimmen empfohlen werden, sollten Sie sich für eine Institution entscheiden, die über ein Therapie-Schwimmbecken verfügt.

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Häufig gestellte Fragen rund um die Rehabilitation, wie z.B. "Wie und wo beantrage ich eine Reha?", "Wer übernimmt die Kosten einer Reha?", "Welche Rehabilitationsverfahren gibt es?", beantworten wir auch in unserem Reha-Wiki.



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