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Ab 1. März

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Kostenträger

Die Klinik Eichholz ist nach § 111 SGB V zugelassen und arbeitet mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen. Außerdem sind wir Partner und AHB-Klinik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und als BGSW-Klinik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anerkannt. Ebenfalls sind die Aufnahme von beihilfeberechtigten Patienten sowie die Behandlung von Selbstzahlern mit und ohne Chefarztbehandlung möglich. Neben der stationären Reha ist ebenfalls eine ganztägig ambulante Rehabilitationsmaßnahme in Form einer Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation oder einer Medizinischen Reha auf Antrag (MRA)/eines Heilverfahrens (HV) bei allen Kostenträgern (bei entsprechender Kostenzusage) in unserer Klinik möglich.

 

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