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Wiedereingliederung nach Reha

Bei funktionalen Einschränkungen aufgrund chronischer Krankheiten oder chirurgischer Eingriffe wird häufig eine Rehabilitation verordnet. Durch komplexe ganztägig ambulante oder stationäre Therapien in einer Rehabilitationseinrichtung sollen die Genesung und die Rückkehr ins Berufsleben gefördert werden. Bei schweren Beeinträchtigungen kann es allerdings sein, dass der Rehabilitand nach der Reha als arbeitsunfähig entlassen wird. In diesem Fall erfolgt häufig eine stufenweise Wiedereingliederung, um den Arbeitnehmer wieder an die volle Arbeitsbelastung an seinem bisherigen Arbeitsplatz heranzuführen.

Wie funktioniert die Wiedereingliederung nach der Reha?

Nach einer schweren Krankheit haben arbeitsunfähige Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung, auch Hamburger Modell genannt, durch ihre Renten- oder Krankenversicherung. Die Maßnahme wird durch regelmäßige Untersuchungen des Betroffenen begleitet und soll ihn unter ärztlicher Aufsicht durch eine angepasste Steigerung wieder an seine volle Arbeitsfähigkeit gewöhnen. Die Wiedereingliederung nach der Reha wird in Abstimmung mit dem Patienten und seinem Arbeitgeber entweder direkt von der Reha-Klinik in die Wege geleitet oder vom behandelnden Arzt verordnet. In dieser Zeit ist der Arbeitnehmer nach rechtlichem Status arbeitsunfähig geschrieben und erhält Übergangs- oder Krankengeld.

Die stufenweise Wiedereingliederung gilt als Leistung der medizinischen Rehabilitation und begründet ein eigenes Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So dürfen dem Betroffenen in keinem Fall versicherungsrechtliche oder finanzielle Nachteile durch die Maßnahme entstehen. Im Normalfall ist der Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern nach längerer Krankheit die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz mithilfe einer ärztlich empfohlenen stufenweisen Eingliederung zu ermöglichen. Diese erfolgt im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Falls das Hamburger Modell in der Firma nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber Gründe dafür nennen.

Wie erfolgt der Ablauf in einer Rehabilitationsklinik?

Sollten Sie das Gefühl haben, auch nach der Reha den Belastungen einer Vollzeitstelle nicht gewachsen zu sein, suchen Sie bitte das Gespräch mit dem zuständigen Arzt der Reha-Einrichtung. Wenn Sie gemeinsam zu dem Schluss kommen, dass eine stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit sinnvoll ist, erhalten Sie vom Pflegedienst ein Formular zur Angabe der Arbeitgeberdaten und werden beim Sozialdienst der Klinik angemeldet. Den Bogen füllen Sie bitte vollständig aus und bringen ihn zum Gespräch mit der Sozialberatung mit.

Im Anschluss wird zusammen mit dem Sozialarbeiter ein Wiedereingliederungsplan erstellt, in dem die notwendigen Stufen bis zur Erreichung der Arbeitsfähigkeit festgelegt werden. Dabei richtet sich die Dauer in der Regel nach den betrieblichen und medizinischen Maßgaben. Meist dauert eine Eingliederung zwischen 6 Wochen und 6 Monaten.

Wenn möglich, sollte der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben im unmittelbaren Anschluss an die Rehabilitation erfolgen. Daher wird das ausgearbeitete Dokument zeitnah an den Arbeitgeber gesendet, der in vielen Fällen bereits während der Reha-Maßnahme antwortet.

Welche Punkte werden im Stufenplan festgelegt?

Die Wiedereingliederung nach Reha erfordert die Zusammenarbeit von Arzt oder Reha-Klinik, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und verantwortlichem Kostenträger. Sie erfolgt nach einem bestimmen Wiedereingliederungsplan, dem sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zustimmen müssen.

Der Wiedereingliederungsplan beinhaltet folgende Punkte:

  • Ein Rücktrittsrecht vor dem vereinbarten Ende
  • Die Einzelheiten über die verschiedenen Stufen
  • Die Höhe eines eventuellen Arbeitsentgeltes
  • Gründe für einen Abbruch
  • Beginn und Ende der Maßnahme
  • Das Ruhen von Bestimmungen des Arbeitsvertrags während der Wiedereingliederung

Bei welchen Indikationen wird eine Wiedereingliederung nach Reha verordnet?

Eine stufenweise Wiedereingliederung wird dann durchgeführt, wenn eine schwere chronische Erkrankung vorliegt, wie zum Beispiel:

  • Gelenkerkrankungen
  • Erkrankungen des Herzens und der Gefäße
  • Nach Rückenoperationen & Krankheiten des Rückens
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Neurologische und psychische Krankheiten
  • Krankheiten der Atmungs-, Verdauungs- und Harnwegsorgane

Welche Voraussetzungen sind für eine Wiedereingliederung nach der Reha notwendig?

Unabhängig von den passenden Indikationen sind für die berufliche Wiedereingliederung bestimmte Voraussetzungen erforderlich.

Medizinische Voraussetzungen

  • Ausreichende Belastbarkeit des Arbeitnehmers für das Hamburger Modell
  • Positive Prognose bzgl. der Herstellung der Arbeitsfähigkeit am bisherigen Arbeitsplatz

Voraussetzungen, die bei allen Kostenträgern erfüllt sein müssen

  • Arbeitsunfähigkeit vor und während der Wiedereingliederungsmaßnahme
  • Zustimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Einsatz des Betroffenen an seinem alten Arbeitsplatz
  • Feststellung der teilweisen beruflichen Einsatzfähigkeit durch den behandelnden Arzt

Wer bezahlt die stufenweise Wiedereingliederung nach der Reha?

Die Kostenträger der stufenweisen Wiedereingliederung sind entweder die Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung und in wenigen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung oder das Arbeitsamt. Bei der Rentenversicherung findet die Maßnahme meist unmittelbar bzw. spätestens 4 Wochen nach der Rehabilitation statt und wird daher von der Reha-Klinik beantragt. Bei einem späteren Beginn ist meist die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig.

Zur Existenzsicherung während des Hamburger Modells beziehen die betroffenen Beschäftigten Entgeltersatzleistungen.

Zahlung der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Krankengeld in voller Höhe während der Wiedereingliederung
  • Dieselben geltenden Voraussetzungen wie für Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Zahlung der Rentenversicherung

  • Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Ende der Wiedereingliederung
  • Wenn das Hamburger Modell innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beginnt
  • Wenn die Wiedereingliederung von der Rehabilitationseinrichtung eingeleitet wurde

Darf die Wiedereingliederung vom Rehabilitanden abgelehnt werden?

Wenn von Arzt, Arbeitgeber oder Reha-Einrichtung eine stufenweise Wiedereingliederungsmaßnahme vorgeschlagen wird, kann der Versicherte selbst entscheiden, ob er das Angebot annimmt. Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, ist die schriftliche Zustimmung des Betroffenen erforderlich. Eine Ablehnung hat keine negativen Auswirkungen, auch nicht auf weitere Übergangsgeld- oder Krankengeldzahlungen.

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Häufig gestellte Fragen rund um die Rehabilitation, wie z.B. "Wie und wo beantrage ich eine Reha?", "Wer übernimmt die Kosten einer Reha?", "Welche Rehabilitationsverfahren gibt es?", beantworten wir auch in unserem Reha-Wiki.



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