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Reha Orthopädie

Reha bei DiabetesDer menschliche Stütz- und Bewegungsapparat ist ein äußerst sensibles Funktionssystem, das im Laufe eines Lebens zahlreichen Belastungen ausgesetzt ist. So haben 40 Prozent aller Menschen in Deutschland häufig mit Rückenschmerzen zu kämpfen; 5 Prozent davon haben bereits einen Bandscheibenvorfall erlitten. Rund 150 000 Mal jährlich werden ein künstliches Kniegelenk und ca. 200 000 Mal eine Hüft-Endoprothese eingesetzt. Schultererkrankungen wie die Frozen Shoulder oder Kalkschulter sind auf dem Vormarsch. Bei all diesen Indikationen ist eine orthopädische Reha unverzichtbar. Als wirkungsvolle Komplex-Therapie bietet eine Reha Orthopädie Menschen mit Beschwerden des Stütz- und Bewegungsapparates ein ganzheitliches, interdisziplinäres Behandlungsprogramm und bereitet die betroffenen Patienten nach einer krankheitsbedingten Auszeit bestmöglich auf den Wiedereinstieg in den Alltag und das Berufsleben vor.

Orthopädische Reha in Kürze

  • Indikationen: Degenerative & rheumatische Erkrankungen, Skoliose, operative Eingriffe, Implantationen, Sportverletzungen
  • Arten: AHB, MRA/HV und BGSW
  • Behandlungen: Physiotherapie, Ergotherapie, Wundversorgung, Gangschule, physikalische Therapien, Orthopädietechnik
  • Ziele: Linderung von Schmerzen, Steigerung von Fitness/Ausdauer, Verringerung von Krankheitsfolgen, Verbesserung der Beweglichkeit
  • Dauer: 3 Wochen mit Option auf Verlängerung bei medizinischer Notwendigkeit
  • Kostenträger: Rentenversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft

Was ist eine orthopädische Reha?

Eine orthopädische Rehabilitation behandelt Erkrankungen, degenerativen Verschleiß und Fehlbildungen des menschlichen Stütz- und Bewegungsapparates. In diesem Zusammenhang beschäftigt sie sich mit dem optimalen Zusammenspiel von Muskeln, Knochen, Sehnen und Gelenken, gleicht funktionale Defizite aus und lindert Schmerzen. Dabei steht der Begriff „Rehabilitation“ (lat.: rehabilitatio) für Wiederherstellung.

Bei welchen Indikationen wird eine Reha Orthopädie durchgeführt?

Als ganzheitliches Komplex-Angebot an Therapien deckt die Reha Orthopädie zahlreiche Gebiete ab und wird bei Nebendiagnosen vielfach mit anderen Fachbereichen kombiniert. So ist beispielsweise eine Reha Kardiologie und Orthopädie, eine Reha Orthopädie und Psychosomatik, eine Reha Orthopädie und Onkologie oder eine Reha Orthopädie und Neurologie möglich. Zu den hauptsächlichen Indikationen einer orthopädischen Reha zählen:

  • Degenerative Gelenkerkrankungen wie Gonarthrose, Coxarthrose oder Osteoporose
  • Skoliose
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Chronische Rückenschmerzen
  • Operative orthopädische Eingriffe
  • Implantation von Endoprothesen und Teil-Endoprothesen
  • Sportverletzungen wie Sprunggelenksfrakturen, Kreuzbandrisse, etc.

Wann ist eine Reha Orthopädie empfehlenswert? 

Eine Reha für Orthopädie ist immer dann sinnvoll, wenn der Stütz- und Bewegungsapparat durch akute und chronische Krankheiten, Unfälle oder schwere Operationen in seinen Funktionen eingeschränkt und ein normaler Alltagsablauf durch Schmerzen und funktionale Defizite nicht mehr möglich ist. In vielen Fällen kann eine Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit erhalten (Reha vor Rente) oder eine drohende Pflegebedürftigkeit verhindern (Reha vor Pflege).

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um chronische Erkrankungen oder akute Symptome handelt. Wichtig ist lediglich eine sogenannte positive Reha-Prognose, d. h. durch die Behandlung in einer Reha-Einrichtung sollte mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine Besserung der Beschwerden eintreten. Häufig wird eine orthopädische Reha-Maßnahme nach chirurgischen Eingriffen zur Unterstützung des postoperativen Heilungsprozesses durchgeführt, kann aber genauso gut auch als Präventionsmaßnahme bei chronischen Krankheiten dienen, beispielsweise bei Osteoporose oder Rheuma.

Welche Ziele verfolgt die orthopädische Rehabilitation?

Reha bei SkolioseNeben der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und der Ermöglichung eines aktiven Lebens kommen in der Regel noch andere orthopädische Reha-Ziele zum Tragen. So gilt es die allgemeine Fitness und Beweglichkeit zu verbessern und die Ausdauer und Kraft zu erhöhen. Handelt es sich um eine Reha für Orthopädie mit unfallchirurgischem Schwerpunkt, kommt bei schweren Unfällen meist der psychologischen Betreuung eine große Bedeutung zu. Bei der Implantation von Teil-Endoprothesen oder Vollprothesen oder auch nach Amputationen wird das Gehen mit Gehhilfen erlernt und nach und nach die Gehstrecke gesteigert.

Die Ziele der orthopädischen Reha und die Therapien selbst werden nach einer gründlichen Eingangsuntersuchung und einem ausführlichen Anamnesegespräch nach individuellen Bedürfnissen festgelegt und für jeden Rehabilitanden in einem wöchentlichen Therapieplan festgehalten. Dieser enthält die täglichen Therapien, Gespräche mit Ärzten und medizinische Vorträge. In einem Abschlussgespräch wird evaluiert, ob die Therapieziele erreicht wurden. Die Ergebnisse werden in einem Entlassungsbericht festgehalten.

Die Rehabilitationsziele des Fachbereichs Orthopädie im Überblick:

  • Verringerung körperlicher, sozialer und seelischer Krankheitsfolgen
  • Linderung akuter und chronischer Schmerzen
  • Verbesserung der Gehstrecke inklusive Hilfsmitteltraining
  • Steigerung von Fitness, Kraft und Ausdauer
  • Förderung von Gelenk- und Wirbelsäulenbeweglichkeit

Welche Arten der orthopädischen Reha gibt es?

In Abhängigkeit vom zuständigen Kostenträger und dem jeweiligen Krankheitsbild kann eine orthopädische Reha mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Therapien verlaufen.

Anschlussheilbehandlung (AHB)

In vielen Fällen findet die Reha für Orthopädie unmittelbar oder spätestens 14 Tage nach einer Operation statt. Man spricht hier von einer Anschlussheilbehandlung. Im Vordergrund stehen u. a. die Wundheilung und nach Amputationen oder Gelenkersatz eine Gangschule inklusive der Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln. Beantragt wird die AHB gemeinsam mit dem Sozialdienst der behandelnden Akut-Klinik. Besonders häufig in Anspruch genommene Rehabilitationen sind die:

  • Reha nach Hüft-OP (meist Hüft-TEP)
  • Reha nach Knie-OP (Knie-TEP, Meniskus-OP, Kreuzbandriss-OP)
  • Reha nach Schulter-OP (Schulter-TEP, Rotatorenmanschettenruptur)
  • Reha nach Wirbelsäulen-Operation

Medizinische Rehabilitation (MRA & HV)

Die medizinische Rehabilitation kommt meist bei chronischen Beschwerden zum Tragen und dient der Erhaltung von Gesundheit und Erwerbsfähigkeit. Die in Frage kommenden Rehabilitationsmaßnahmen sind die Medizinischen Reha auf Antrag (MRA) oder Heilverfahren (HV). Hierzu zählen eine:

  • Reha für Rücken und Wirbelsäule (ohne vorangegangenen chirurgischen Eingriff)
  • Reha nach Bandscheibenvorfall (konservative Orthopädie ohne OP)

Ansprechpartner für die Beantragung ist der behandelnde Arzt oder Facharzt.

Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Anders als die AHB und die medizinische Rehabilitation erfolgt eine orthopädische BG-Reha (BGSW) ausschließlich nach Arbeitsunfällen oder bei schweren Berufskrankheiten. Daher werden die Kosten nicht von der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung übernommen, sondern von der Berufsgenossenschaft. Die Antragstellung erfolgt über den Durchgangsarzt oder den Handchirurgen des erstversorgenden Krankenhauses. Die durchführende Klinik muss von der DGUV zugelassen sein und speziellen personellen, apparativen und räumlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören u. a. ein barrierefreies Therapiezentrum, hervorragende Qualifikationen der Ärzte und Therapeuten und Übungsgeräte in ausreichender Zahl.

Welche Behandlungen erfolgen in einer Reha Orthopädie?

Orthopädische Rehabilitationen sind in der Regel ganzheitlich ausgerichtet, d. h. neben der aktiven und passiven orthopädischen Behandlung werden auch soziale und psychologische Aspekte berücksichtigt und das allgemeine Gesundheitsbewusstsein geschult. Dazu gehören beispielsweise eine Ernährungsberatung, eine Rückenschule und Entspannungstechniken wie Autogenes Training oder Progressive Muskelentspannung. Ebenso können die orthopädische Schuhtechnik bzw. Orthopädie-Technik und eine Rehabilitationsnachsorge in Anspruch genommen werden. Folgende Leistungen werden in einer orthopädischen Rehabilitationsklinik durchgeführt:

  • Ärztliche Diagnostik und Behandlung
  • Wundversorgung und Gangschule
  • Orthopädietechnik
  • Physiotherapie / Krankengymnastik
  • Ergotherapie
  • Sporttherapie und Medizinische Trainingstherapie (MTT)
  • Physikalische Therapien wie Wärme- und Kältetherapie
  • Massagen & Balneotherapie
  • Psychologischer Dienst und Sozialdienst
  • Reha-Nachsorge

Da viele orthopädische Erkrankungen mit starken Schmerzen verbunden sind, wird darüber hinaus in einigen orthopädischen Rehakliniken zusätzlich eine spezielle Schmerztherapie angeboten. So kann neben der Beseitigung funktionaler Defizite zugleich eine aktive Schmerzbewältigung erlernt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Bewilligung einer orthopädischen Reha?

Die Voraussetzungen für eine Reha Orthopädie sind in der Regel dann erfüllt, wenn Rehabilitand und Arzt diese für notwendig erachten und medizinisch gut begründen. Schließlich besitzt laut §4 Sozialgesetzbuch I jeder in der Sozialversicherung Versicherte einen Anspruch auf Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Die Bewilligung durch eine private Krankenversicherung hingegen erfolgt auf freiwilliger Basis. Für gesetzlich Versicherte muss darüber folgenden Kriterien entsprochen werden:

  • Es besteht eine medizinische Notwendigkeit für die Durchführung einer stationären oder ganztägig ambulanten Rehabilitation. Diese Voraussetzung ist immer dann gegeben, wenn eine ambulante Physiotherapie oder ähnliche Maßnahmen nicht ausreichen, um den gewünschten Therapieerfolg zu erzielen.
  • Der Patient ist rehabilitationsfähig, kann aktiv am Therapieprogramm teilnehmen und ist körperlich in der Lage, die Anreise zu bewältigen.
  • Die Reha besitzt eine positive Reha-Prognose.
  • Die letzte Rehabilitation liegt mindestens 4 Jahre zurück.

Worin unterscheiden sich eine stationäre und eine ganztägig ambulante orthopädische Reha?

Die Unterschiede zwischen einer stationären Reha Orthopädie und einer ganztägig ambulanten orthopädischen Reha liegen hauptsächlich in der Unterbringung. Während der Patient bei einer stationären Reha seine komplette Rehabilitation in der Rehaklinik Orthopädie verbringt, sucht ein ambulanter Rehabilitand das Rehazentrum lediglich zur Durchführung seiner Therapien auf, verbringt die Abende und die Wochenenden aber in der gewohnten häuslichen Umgebung. Die Qualität und die Dauer beider Maßnahmen sind in der Regel gleichwertig.

Welche Form der orthopädischen Rehabilitation sinnvoller ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation und vom gesundheitlichen Zustand des Betroffenen ab. So kann eine Mutter kleiner Kinder eine wohnortnahe ambulante Reha unter Umständen leichter realisieren, weil sie nur eine stundenweise Kinderbetreuung organisieren muss. Umgekehrt ist bei familiären Problemen eventuell eine stationäre Rehabilitation die bessere Wahl, da sie dem Patienten einen größeren Abstand von zu Hause ermöglicht.

Darüber hinaus muss für eine ambulante Rehabilitation eine ausreichende körperliche Belastbarkeit bestehen und der Patient in der Lage sein, die Reha-Klinik mit dem PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Eine schwere Operation oder ein sehr abgelegenes Reha-Zentrum würden daher eher für einen stationären Aufenthalt sprechen. Am besten sollten die Betroffenen vor der Antragstellung eine Pro- und Kontra-Liste erstellen und gemeinsam mit dem Facharzt festlegen, ob eine ambulante Reha oder eine stationäre Reha Orthopädie besser geeignet ist.

Wie lange dauert eine Reha Orthopädie?

Bezüglich der Reha-Dauer muss zwischen einer stationären und einer ambulanten Rehabilitation unterschieden werden. So dauert eine stationäre Maßnahme zunächst drei Wochen, kann aber bei gesundheitlicher Notwendigkeit durch einen Antrag der Rehaklinik vom Kostenträger verlängert werden. Eine ambulante Reha umfasst beim Erstantrag 20 Behandlungstage, kann aber wie die stationäre orthopädische Reha auf Antrag erweitert werden.

Was kostet eine orthopädische Reha?

Der Kostenträger der Rehabilitationsmaßnahme ist bei Berufstätigen in den meisten Fällen die Deutsche Rentenversicherung, bei Nichterwerbstätigen und Rentnern die Krankenkasse. Demgemäß fallen für die Maßnahme bis auf die tägliche Reha-Zuzahlung von 10 Euro und evtl. den Fahrtkosten keine weiteren Kosten an. Die Eigenbeteiligung ist bei der Rentenversicherung auf 42 Tage pro Kalenderjahr und nach einer Anschlussrehabilitation auf höchstens 14 Tage beschränkt. Bei der Krankenkasse gilt eine Zuzahlungspflicht von 28 Tagen; vorhergehende Zuzahlungen werden bei beiden Kostenträgern angerechnet. Zahlungspflichtig sind Rehabilitanden, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Welche Rehaklinik ist die richtige?

Wie sieht es mit dem Anspruch auf Reha als Rentner aus?Die Maßnahme erfolgt in einer orthopädischen Rehaklinik, die sowohl personell als auch räumlich auf orthopädische Beschwerden ausgerichtet ist. Der Behandlungsansatz ist bio-psycho-sozial, d. h. die behandelnden Ärzte und Therapeuten müssen über den „orthopädischen Tellerrand“ hinaus viele Ursachen in die Diagnose und Therapie einbeziehen. Im Normalfall wählt der Kostenträger eine passende Fachklinik aus und nennt diese im Bewilligungsschreiben. Da viele Kliniken neben der Orthopädie weitere Schwerpunkte besitzen – beispielsweise Kardiologie, Psychosomatik, Geriatrie oder Neurologie – sollten mögliche Nebendiagnosen ebenfalls im Reha-Antrag genannt werden. So ist es dem Kostenträger möglich, ein Rehabilitationszentrum zu wählen, das nach Möglichkeit allen Indikationen des Rehabilitanden entspricht.

Welche Rolle spielt das Wunsch- und Wahlrecht?

Sollten Sie mit der zugewiesenen Klinik nicht einverstanden sein, oder möchten Ihre orthopädische Rehabilitation von vornherein in einer bestimmten Einrichtung durchführen, empfiehlt es sich das Wunsch- und Wahlrecht anzuwenden. Dieses ist in Paragraph 8 SGB IX festgelegt und gesteht den Rehabilitanden ein Mitspracherecht bei der Klinikwahl zu. Entspricht diese den medizinischen Erfordernissen des Betroffenen und besitzt einen Versorgungsvertrag mit der zuständigen Versicherung, muss in der Regel den Wünschen des Betroffenen entsprochen werden. Am besten nennen Sie Ihre Wunschklinik bereits bei der Antragstellung auf einem gesonderten Beiblatt und begründen Ihren Wunsch detailliert. Sollte Ihnen dennoch eine andere Klinik zugewiesen werden, haben Sie das Recht auf Widerspruch. 

Was passiert, wenn die Reha Orthopädie abgelehnt wird?

Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Kostenträgers, ob eine Reha bewilligt wird. Falls eine stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahme abgelehnt wird, werden die genauen Gründe im Bescheid aufgeführt. Wer mit dieser Ablehnung nicht einverstanden ist, kann innerhalb einer bestimmten, vom Reha-Träger genannten, Frist Widerspruch gegen die abgelehnte Reha einlegen. Fehlt die zeitliche Angabe für den Widerspruch, sollten die Betroffenen schnellstmöglich auf den negativen Bescheid reagieren. Wichtig ist es, sich im Widerspruchsschreiben auf die Gründe der Ablehnung zu beziehen und das Recht auf Wiederherstellung geltend zu machen.

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