Reha-Antrag
Wenn Ihr Arzt eine stationäre oder eine ambulante Reha befürwortet und die medizinische Notwendigkeit bescheinigt, können Sie einen Reha-Antrag stellen. Wir erläutern Ihnen die Schritte der Antragstellung und beantworten die am häufigsten gestellten Fragen.
Wer kann einen Reha-Antrag stellen?
Grundsätzlich kann jeder Mensch eine medizinische Reha beantragen, unabhängig davon, ob er arbeitet, in Rente ist oder beispielsweise zu Hause Angehörige pflegt. Folgende Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein:
- Die Reha ist medizinisch notwendig.
- Sie sind körperlich und psychisch in der Lage, daran teilzunehmen (Rehabilitationsfähigkeit).
- Die Maßnahme hilft voraussichtlich dabei, Ihre Gesundheit zu verbessern bzw. Ihre Teilhabe am Alltag zu sichern.
An wen ist der Reha-Antrag zu richten?
Patienten, die eine medizinische Rehabilitation benötigen, müssen die Reha schriftlich beim zuständigen Kostenträger beantragen. Das kann entweder die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenkasse oder im Falle eines Arbeitsunfalls die Berufsgenossenschaft sein.
Berufstätige und Menschen mit Erwerbsminderungsrisiko
Wenn Sie erwerbstätig sind oder in den letzten Jahren Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig. Die Reha über die DRV soll ihre Arbeitsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen. Auch wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und eine Erwerbsminderungsrente beantragt oder bezieht, stellt den Antrag meist hier.
Rentner, nicht Erwerbstätige oder kurzfristig Versicherte
Wenn Sie bereits in Rente sind, nicht erwerbstätig oder nur kurzzeitig gesetzlich versichert sind, ist die gesetzliche Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Diese bewilligt Reha-Maßnahmen, wenn sie medizinisch notwendig sind, um Ihre Gesundheit zu stabilisieren oder eine Verschlimmerung zu verhindern.
Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten
Wenn Ihre gesundheitlichen Einschränkungen durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit entstanden sind, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft (oder Unfallkasse) die Kosten für die Rehabilitation. Das Ziel der Reha ist meist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Patienten und die Wiedereingliederung ins Berufsleben.
Wie kann man einen Reha-Antrag stellen?
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Stellen eines Antrags für eine ambulante oder eine stationäre Rehabilitation.
Schritt 1: Mit der Hausärztin oder dem behandelnden Arzt sprechen
Bevor Sie einen Reha-Antrag stellen, sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt und ggf. Ihrem behandelnden Facharzt. Diese prüfen, ob eine Reha medizinisch notwendig ist. Wenn ja, wird ein ärztlicher Befundbericht oder ein Gutachten erstellt, das gemeinsam mit dem Antrag eingereicht wird. Ohne ärztliche Unterstützung ist ein Antrag in der Regel nicht erfolgreich.
Schritt 2: Formulare für den Antrag besorgen
Die Formulare für den Reha-Antrag erhalten Sie online bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Alternativ können Sie sich auch an einen Reha-Fachberater in Ihrer Nähe wenden. Die Antragsformulare für den Reha-Antrag bei der Krankenkasse hat in der Regel Ihr Hausarzt. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, sollte der Antrag digital gestellt werden. Das gehört zu einem vollständigen Reha-Antrag:
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt)
- Angaben zur Reha-Art (z. medizinische Reha, Anschlussheilbehandlung – AHB)
- Angabe, ob eine ambulante oder stationäre Rehabilitation gewünscht ist
- Angabe einer Wunschklinik (Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 SGB IX)
- Medizinische Unterlagen (z. ärztlicher Befundbericht oder Gutachten)
Schritt 3: Arztbericht einholen
Für den Reha-Antrag brauchen Sie einen Befundbericht oder ein medizinisches Gutachten von den Ärztinnen und Ärzten, die Sie derzeit wegen Ihrer Erkrankung behandeln – also zum Beispiel vom Hausarzt, Orthopäden oder Psychiater. Dieser Bericht beschreibt, warum eine Reha aus medizinischer Sicht notwendig ist. Manche Kostenträger fordern auch noch ein medizinisches Gutachten durch einen eigens bestellten Gutachter.
Schritt 4: Antrag beim Kostenträger einreichen
Den Reha-Antrag können Sie per Post oder online beim zuständigen Kostenträger einreichen. Viele bieten inzwischen ein digitales Antragsverfahren an, das besonders einfach und schnell ist und Bearbeitungszeiten verkürzt. Die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags muss laut Gesetz (§ 14 SGB IX) innerhalb von drei Wochen erfolgen – es sei denn, es fehlen noch Unterlagen oder es ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Wichtig ist also, den Antrag zur medizinischen Rehabilitation vollständig einzureichen.
Schritt 5: Antrag wurde bewilligt
Wenn Ihre Reha-Maßnahme genehmigt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid vom Kostenträger. Darin steht, in welcher Reha-Klinik die Behandlung stattfinden soll.
- Informieren Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt über den Reha-Termin.
- Legen Sie Ihrem Arbeitgeber die für ihn bestimmten Mitteilungen des Bewilligungsbescheids vor.
- Klären Sie Transport, Unterkunft oder Kinderbetreuung rechtzeitig vor Beginn.
Falls Ihrem Klinikwunsch nicht entsprochen wurde, können Sie Ihrem Wunsch- und Wahlrecht noch einmal Ausdruck verleihen und einen Antrag auf Heilstättenänderung stellen. Dafür haben Sie maximal 14 Tage Zeit. Wichtig ist dabei, Folgendes zu beachten:
- Die Klinik muss nachweislich für die Behandlung der Erkrankung geeignet sein
- Die Klinik hat einen Versorgungs- und Belegungsvertrag mit der Krankenversicherung oder dem Rentenversicherungsträger.
- Die Klinik erfüllt die erforderlichen Qualitätsstandards (Zertifizierungen).
Schritt 6: Antrag wurde abgelehnt
Es kommt gar nicht so selten vor, dass der Reha-Antrag zunächst abgelehnt wird. Lassen sie sich davon nicht entmutigen, sondern legen Sie Widerspruch ein. Dafür gilt eine Frist von einem Monat ab dem Datum des Bescheids. Begründen Sie Ihren Wiederspruch und holen Sie sich ggf. Unterstützung von Ihren Ärzten. Schildern Sie noch einmal, wie Sie Ihre Erkrankung im Alltag oder beruflich einschränkt und warum eine Reha aus Ihrer Sicht notwendig ist.
Ggf. schickt der Kostenträger Sie nach Erhalt des Widerspruchs noch zu einem eigens bestellten Gutachter, bevor er eine Entscheidung fällt. In der Regel können Sie zwischen mehreren Gutachtern wählen.
Reha-Antrag ausfüllen: Tipps von Beratungsinstitutionen
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Reha-Antrags benötigen, wenden Sie sich an geschulte Berater, z. B. Berater der Rentenversicherung oder Krankenkasse bzw. an den Sozialdienst des Krankenhauses, falls Sie sich dort aktuell in Behandlung befinden.
Was ist das Wunsch- und Wahlrecht beim Reha-Antrag?
Sie dürfen sich die Reha-Klinik, in der Sie behandelt werden möchten, selbst aussuchen, unabhängig davon, ob die Kosten von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung getragen werden. Geben Sie Ihre Wunschklinik direkt im Antrag an und begründen Sie kurz, warum diese Klinik geeignet ist (z. B. Nähe zum Wohnort, spezielles Therapiekonzept). Wenn medizinisch nichts dagegen spricht, muss der Kostenträger Ihrem Wunsch grundsätzlich folgen. Das Wunsch- und Wahlrecht Reha leitet sich aus § 9 SGB IX ab.
FAQ – Häufige Fragen zum Reha-Antrag
Bei welchen Krankheiten hat man Anspruch auf Reha?
Einen Anspruch auf Reha haben Sie, wenn eine akute oder chronische Erkrankung Ihre Gesundheit oder Teilhabe am Alltag oder Berufsleben beeinträchtigt und die Reha helfen kann, Ihre Beschwerden zu bessern oder eine Verschlechterung zu verhindern. Typische Erkrankungen mit Reha-Bedarf sind:
- Orthopädische Beschwerden (z. Bandscheibenvorfall, Arthrose, nach OPs)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. nach Herzinfarkt, Herzinsuffizienz)
- Atemwegserkrankungen (z. COPD, Asthma)
- Diabetes mellitus, Krebserkrankungen, neurologische Erkrankungen (z. Schlaganfall, MS)
- Psychische Erkrankungen (z. Depression, Angststörung, PTBS, Burnout)
Wie lange muss man krank sein, um eine Reha zu beantragen?
Die Dauer der Erkrankung ist nicht entscheidend. Auch bei akuten Beschwerden, nach Operationen oder Unfällen kann eine Reha, im Anschluss an die Behandlung im Krankenhaus, sinnvoll und möglich sein. Entscheidende Kriterien sind: Die Reha kann Ihre Gesundheit verbessern bzw. Ihre Arbeitsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen und Sie sind rehabilitationsfähig.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Reha erfüllt sein?
- Medizinische Notwendigkeit: Die Reha ist erforderlich, um Ihre Gesundheit zu verbessern, eine Verschlechterung zu verhindern oder Ihre Teilhabe am Alltag oder Berufsleben zu sichern.
- Rehabilitationsfähigkeit: Sie sind körperlich und geistig in der Lage, aktiv an der Reha teilzunehmen (z. B. selbstständige Körperpflege und Ankleiden, Teilnahme an Einzel- und Gruppentrainings sowie Therapiegesprächen).
- Positive Reha-Prognose: Die Reha muss Aussicht auf Erfolg haben, d. h. Ihre Beschwerden voraussichtlich lindern oder Ihre Selbstständigkeit verbessern.
- Voraussetzungen für die Beantragung einer Reha über die DRV: Ihre Erwerbsfähigkeit ist gefährdet oder bereits gemindert. Sie haben in der Regel mindestens 15 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren gezahlt.
Wann wird der Reha-Antrag im Krankenhaus gestellt?
Wenn Sie im Krankenhaus behandelt wurden und im Anschluss eine Reha erforderlich ist, z. B. nach dem Erhalt eines künstlichen Gelenks oder einer Operation an der Wirbelsäule, wird häufig eine Anschlussheilbehandlung (AHB) empfohlen. In diesem Fall stellt der Sozialdienst des Krankenhauses den Reha-Antrag noch während Ihres Aufenthalts. Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern. Die AHB muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt beginnen.
Wann muss die beantragte Reha angetreten werden?
In der Regel muss eine von der Deutschen Rentenversicherung bewilligte Rehabilitationsmaßnahme spätestens 6 Monate nach Bewilligungsdatum beginnen. Für Anschlussheilbehandlungen gilt eine Frist von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Für andere Kostenträger können ggf. andere Fristen gelten.