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Ambulante Reha

Eine medizinische Rehabilitation muss keinesfalls immer stationär erfolgen. Im Gegenteil, die ganztägige ambulante Reha hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie kommt vor allem bei orthopädischen, kardiologischen oder neurologischen Erkrankungen in Frage und soll Patienten helfen, ihren Alltag nach einer Operation oder bei einer chronischen Erkrankung besser zu bewältigen.

Was ist eine ambulante Reha?

Die ganztägig ambulante Reha findet in der Nähe des Wohnortes statt. Dies kann in einer Einrichtung für ganztägig ambulante Rehabilitation oder in einer Rehaklinik sein, die neben ihrem stationären auch über ein ganztägig ambulantes Angebot zur Rehabilitation verfügt. Die ganztägig ambulante Reha unterliegt denselben Qualitätsanforderungen wie eine stationäre Rehabilitation. Auch der Umfang an medizinisch-therapeutischen Maßnahmen ist vergleichbar.

Voraussetzungen für eine ambulante Reha

Die ganztägige ambulante Rehabilitation kommt nach einer Operation oder bei einer chronischen Erkrankung in Betracht – vorausgesetzt, der Patient ist in der Lage, die Reha-Einrichtung täglich für einige Stunden aufzusuchen. Die einfache Fahrzeit sollte nicht länger als 45 Minuten betragen. Auch muss die Versorgung zuhause gesichert sein.
Nicht in Betracht kommt eine ganztägig ambulante Reha bei schweren Beeinträchtigungen, die eine stationäre Reha-Behandlung erfordern. Auch bei mangelnder psychischer Belastbarkeit oder andauernder Pflegebedürftigkeit ist eine ganztägig ambulante Reha nicht möglich. Welche Reha-Form die geeignete ist, sollte im Vorfeld mit einem Arzt abgeklärt werden.
Generell sind die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ganztägig ambulante Rehabilitation dieselben wie bei einer stationären. Eine Bewilligung ist nur dann möglich, wenn ambulante Einzelbehandlungen nicht ausreichen oder aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll erscheinen.

Wer übernimmt die Kosten einer ambulanten Reha?

Die Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. So übernimmt bei Erwerbstätigen in der Regel der zuständige Rentenversicherungsträger die Kosten. Bei Nichtberufstätigen und Rentnern sind die gesetzlichen Krankenkassen für die Bewilligung einer medizinischen Rehabilitation zuständig. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erfolgt die Antragsstellung über die Berufsgenossenschaft. Nach der Antragsstellung prüft der verantwortliche Kostenträger, ob die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In jedem Fall muss zunächst ein medizinischer Befundbericht erstellt werden. Wie dies zu erfolgen hat, ist bei den einzelnen Trägern unterschiedlich geregelt.

Ablauf einer ambulanten Reha

Während einer ganztägig ambulanten Rehabilitation wohnt der Patient zuhause. Vier bis sechs Stunden täglich verbringt er in der Reha-Einrichtung oder in der Rehaklinik. Dort wird er von Ärzten und Therapeuten nach einem individuellen Therapieplan behandelt. Dieser kann je nach Vorerkrankung verschiedenste therapeutische Maßnahmen umfassen. Dazu gehören z. B. Physiotherapie, Medizinische Trainingstherapie (MTT), Physikalische Therapie, Elektrotherapie, Massage, Ergotherapie oder Psychotherapie. Eine ganztägig ambulante Reha dauert in der Regel drei Wochen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung möglich.

Welche Vorteile hat eine ambulante Reha?

  • Der Patient kehrt nach den täglichen Therapieeinheiten in sein vertrautes Umfeld zurück. Auch die Wochenenden verbringt er zu Hause.
  • Der tägliche Kontakt zu Familie, Freunden oder Arbeitskollegen vermag den Genesungsprozess zu fördern.
  • Häusliche Pflichten kann der Patient während der ganztägig ambulanten Reha selber leisten.
  • Bereits bestehende Angebote wie Psychotherapie oder Selbsthilfegruppen können weiter wahrgenommen werden.
  • Wiedererlangte Fähigkeiten können zuhause unmittelbar angewendet werden. Kommt es zu Schwierigkeiten, werden in der Reha-Einrichtung gemeinsam Lösungen entwickelt.
  • Vor- und nachbehandelnde Ärzte, die Arbeitsstätte, der Betriebsarzt oder der betriebliche Sozialdienst können in den therapeutischen Prozess miteinbezogen werden. Auch kann der Patient seine Belastbarkeit am Arbeitsplatz noch während der Reha erproben.
  • Angehörige können in Form von Schulungsangeboten miteinbezogen werden.
  • Reha-Nachsorgemaßnahmen können unmittelbar vor Ort organisiert werden.

Welche ergänzenden Leistungen gibt es?

Die Gewährung und die Höhe der ergänzenden Leistungen hängt vom verantwortlichen Kostenträger ab. So können Rehabilitanden, die keine Lohnfortzahlung erhalten, zur Existenzsicherung Übergangsgeld bei der Deutschen Rentenversicherung, Krankengeld bei den gesetzlichen Krankenkassen und Verletztengeld bei der Berufsgenossenschaft beantragen. Ebenso können die Fahr- und Transportkosten bezuschusst werden und im Einzelfall auch eine Haushaltshilfe gewährt werden.

Welche Zuzahlung ist bei einer ambulanten Reha zu leisten?

Erfolgt die Rehabilitation ganztägig ambulant, muss der Versicherte bei der Rentenversicherung und der Unfallversicherung keine Zuzahlung leisten. Bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse, sind Rehabilitanden, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, für maximal 28 Tage zu einer täglichen Zuzahlung von 10 € verpflichtet.

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