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Reha-Nachsorge

Für viele Patienten ist es aus medizinischer Sicht sinnvoll, die Therapie im Anschluss einer Reha fortzusetzen. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob die Rehabilitation stationär oder ambulant durchgeführt wurde. Durch die Teilnahme an Reha-Nachsorgeprogrammen können erworbene Fähigkeiten im Alltag umgesetzt werden, sodass der Rehabilitationserfolg langfristig stabilisiert wird. Je nach Gesundheitszustand und individuellen Anforderungen stehen Rehabilitanden verschiedene ambulante Maßnahmen zur Auswahl, die im Allgemeinen wohnortnah und berufsbegleitend in zertifizierten Einrichtungen stattfinden. Welches Nachsorge-Programm und welcher Anbieter für den Patienten geeignet ist, empfiehlt der behandelnde Arzt des Reha-Zentrums.

Nachsorge Reha: Ziele und Voraussetzungen

Nach einer medizinischen Reha sind viele Menschen noch nicht voll belastbar. Eine Fortsetzung der Therapie im häuslichen Umfeld kann helfen, die Wirkung der Reha-Maßnahmen dauerhaft zu erhalten und noch weiter zu verbessern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Zudem sollen die in der Reha erlernten Änderungen von Lebensstil und Verhalten im Alltag erprobt und umgesetzt werden, beispielsweise durch eine gesündere Ernährung oder durch einen besseren Umgang mit Stressfaktoren.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme durch die Rentenversicherung erfüllt sein:

  • Verordnung einer Reha-Nachsorge durch den zuständigen Reha-Arzt. Die Empfehlung muss unmittelbar nach Ende der Rehabilitation ergehen. Eine nachträgliche Empfehlung ist nur in Ausnahmefällen innerhalb von vier Wochen möglich.
  • Das angestrebte Reha-Ziel ist nach Beendigung der Behandlungen noch nicht vollständig erreicht.
  • Die Nachsorge-Maßnahme verspricht eine Annäherung an das Reha-Ziel.
  • Es ist eine positive Erwerbsprognose zu erwarten.

Kosten der Rehabilitationsnachsorge

Als Leistungsträger für die Reha-Nachsorge tritt im Allgemeinen der Kostenträger der medizinischen Rehabilitation auf. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Deutsche Rentenversicherung. Je nach Sachlage sind alternativ die Unfallversicherung, die Krankenkasse oder ein anderer Träger zuständig. Die Kosten der Nachsorge-Programme IRENA und T-RENA werden ausschließlich von der Rentenversicherung übernommen. Für die Teilnahme an Nachsorge-Leistungen fallen für den Betroffenen keine zusätzlichen Kosten an, alle Maßnahmen sind zuzahlungsfrei. Gegebenenfalls wird auf Antrag ein Zuschuss für Fahrtkosten gewährt. Das gilt jedoch nur im Rahmen von IRENA und T-RENA.

Reha-Nachsorge-Programme: IRENA, T-RENA & Rehasport

Aufgrund der Vielfalt von Nachsorge-Angeboten haben sich die Rentenversicherungsträger im Januar 2019 auf Kernangebote zur Rehabilitationsnachsorge verständigt. Seitdem gelten unabhängig von der zuständigen Rentenversicherung einheitliche Rahmenbedingungen und Kriterien. Bei allen Programmen handelt es sich um eine Nachsorge in Gruppen.

IRENA (intensivierte Rehabilitationsnachsorge)

Das IRENA-Programm eignet sich für alle Indikationen und kombiniert die Reha-Kernelemente Training, Schulung und Beratung zu einem komplexen Gesamtpaket. In Bezug auf die Hauptdiagnose sind in diesem Rahmen mindestens zwei Problembereiche zu bearbeiten, z. B. Übergewicht und Bewegungsmangel. Das Ziel dieser Form der Reha-Nachsorge ist es, die erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse im Alltag anzuwenden.

Zu den Leistungen gehören unter anderem Ausdauertraining, Motivationsförderung, Entspannungstechniken, Umgang mit beruflicher Belastung und Ernährungsberatung. Insgesamt umfasst IRENA 24 Behandlungseinheiten à 90 Minuten in Gruppen von bis zu zehn Teilnehmern. In der Regel findet die Nachsorge einmal wöchentlich in zertifizierten Reha-Einrichtungen statt. Die Maßnahme muss spätestens drei Monate nach Beendigung der Reha erfolgen und innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein. Eine Verlängerung von IRENA ist nicht möglich.

T-RENA (trainingstherapeutische Reha-Nachsorge)

Im Gegensatz zum multimodalen Nachsorge-Programm IRENA handelt es sich bei T-RENA um ein unimodales Konzept. Das gerätegestützte Gruppen-Training eignet sich für Menschen mit Funktionseinschränkungen am Haltungs- und Bewegungsapparat mit dem Ziel, die Beweglichkeit zu verbessern, Kraft und Ausdauer zu steigern, die Koordinationsfähigkeit zu fördern und Schmerzen zu mindern.

Das Training wird in Gruppen mit maximal 12 Personen ein- bis zweimal pro Woche in Reha-Einrichtungen, Gesundheitszentren, Krankenhäusern oder Physiotherapie-Praxen durchgeführt. Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten. Die DRV bewilligt 26 Einheiten, bei medizinischem Bedarf kann T-RENA um weitere 26 Termine verlängert werden. Das Nachsorge-Programm muss vier Wochen (spätestens sechs Wochen) nach Ende der Reha beginnen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Kommt zeitnah keine Gruppe zustande oder beträgt die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 45 Minuten, bewilligt die Rentenversicherung in Ausnahmefällen auch ein Einzeltraining. Dieses umfasst 12 Einheiten à 15 bis 20 Minuten.
Ausschlusskriterien: Die Nachsorge-Programme IRENA und T-RENA werden von der Rentenversicherung nicht bewilligt

  • bei einer Leistungsfähigkeit von weniger als drei Stunden, bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • bei Antrag oder Bezug einer Altersrente (Vollrente)
  • bei Bezug einer Altersteilrente (wenigstens zwei Drittel der Vollrente)

Reha-Sport und Funktionstraining

Weitere Nachsorge-Leistungen der Sozialversicherungsträger sind Reha-Sport und Funktionstraining. So handelt es sich beim Reha-Sport um ein Sporttraining oder sportlich ausgerichtete Spiele in der Gruppe mit dem Ziel Kraft und Ausdauer zu stärken. Das Training findet ein- bis zweimal pro Woche statt und dauert jeweils 45 Minuten, bei Herzsportgruppen 60 Minuten. Ist der Rehabilitationssport beendet, bleiben viele Menschen ihrer Gruppe weiterhin als Selbstzahler treu und nehmen an der Nachsorge auch ohne Verordnung teil. Die entsprechenden Kosten für das Training können als „Außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Beim Funktionstraining stehen bewegungstherapeutische Übungen im Mittelpunkt. Eine Gymnastikeinheit dauert mindestens 30 Minuten, bei Wassergymnastik mindestens 15 Minuten.

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