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Private Reha

Bei längerer Krankheit, nach schweren Operationen und Unfällen oder bei chronischen Beschwerden empfiehlt der behandelnde Arzt oftmals eine medizinische Rehabilitation, um die Gesundheit und körperliche Leistungsfähigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Für die meisten Personengruppen werden die Reha-Kosten von einem gesetzlichen Versicherungsträger, d. h. der Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung übernommen. Wer deren Voraussetzungen nicht erfüllt oder das zuweilen langwierige Antragsverfahren umgehen will, kann in den meisten Kliniken alternativ eine private Reha durchführen und die Kosten selbst tragen.

Was ist eine private Reha?

Unter einer privaten Reha versteht man medizinisch-therapeutische Behandlungen in einer Rehaklinik, die ambulant oder stationär stattfinden und selbst bezahlt werden. Vielfach wird auch der Begriff „Reha für Selbstzahler“ verwendet. Dazu gehören jedoch nicht nur reine Selbstzahler, die in Absprache mit ihrem Arzt Reha-Maßnahmen und etwaige Zusatzleistungen selbst buchen, sondern auch

  • Privatversicherte Selbstzahler mit einem Anspruch auf Kostenerstattung
  • Beihilfeberechtigte Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst

Private Reha für Beamte im Öffentlichen Dienst

Medizinische Rehabilitationen für Beamte im Öffentlichen Dienst sind nur nach Genehmigung durch die Festsetzungsstelle beihilfefähig. In fast allen Bundesländern muss ein Gutachten des Amtsarztes vorliegen.

Voraussetzungen für die Genehmigung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme:

  • Die Reha muss medizinisch notwendig sein.
  • Ambulante Maßnahmen am Wohnort sind unzureichend.
  • Der Behandlungserfolg muss bei einer stationären Reha höher als bei einer ambulanten Reha sein

Für die Genehmigung ist zudem entscheidend, ob der Betroffene schon einmal einen Anspruch auf Beihilfe zur Reha geltend gemacht hat bzw. wie lange diese Behandlung zurückliegt. Der zeitliche Abstand zwischen zwei beihilfefähigen Reha-Maßnahmen beträgt mehrere Jahre und variiert je nach Bundesland. Die Behandlungen können nur in einer beihilfefähigen Einrichtung stattfinden. Im Allgemeinen wird Beamten im Öffentlichen Dienst zusätzlich ein Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung während der Reha für bis zu 21 Tagen gewährt

Wenn die Rehabilitationsmaßnahmen ambulant im Reha-Zentrum durchgeführt werden sollen, ist eine Heilmittelverordnung des behandelnden Arztes notwendig, in welcher der Krankenkasse ambulante Therapien vorgeschlagen werden. Sobald diese bewilligt werden, erhalten die Versicherten einen Kurarztschein für den im Ort ansässigen Kurarzt, der anschließend geeignete Therapien verordnet. Die Behandlungen selbst werden in der gewählten Rehaklinik vorgenommen.

Ist bei einem Beamten eine medizinische Reha nach einem Dienstunfall notwendig, wird die Beihilfe über die Dienstunfallfürsorge abgewickelt.

Reha für Privatpatienten

Im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für privat Versicherte kein grundsätzlicher Anspruch auf Kostenerstattung bei Rehabilitationen. Das gilt auch für medizinisch indizierte Reha-Maßnahmen. Bei einem abgeschlossenen Volltarif oder einer entsprechenden Zusatzversicherung kann die Kostenübernahme dennoch komplett oder zumindest teilweise gedeckt sein. Zuvor wird allerdings geprüft, ob nicht ein Sozialleistungsträger für die Behandlung des Patienten aufkommen muss. Dies kann in folgenden Fällen zutreffen:

  • Wenn eine Reha aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig ist, fällt sie in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft – sofern der privatversicherte Arbeitnehmer oder Selbstständige über die Berufsgenossenschaft freiwillig versichert ist. Hierüber ist ebenfalls der Wegeunfall abgedeckt.
  • Bei einem Unfall in der Freizeit kann ggf. eine private Unfallversicherung die Kosten teilweise oder ganz übernehmen. Die Höhe der Kostenzusage hängt vom entsprechenden Versicherungstarif ab.
  • Falls der Privatversicherte freiwillig oder gesetzlich in der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, tritt diese im Allgemeinen als Rehabilitationsträger auf. In diesem Fall muss die Reha-Maßnahme allerdings mit dem Ziel der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit bzw. der Abwendung einer Erwerbsunfähigkeit einhergehen.

Für die Erstattung der Reha-Kosten muss bei der Privaten Krankenkasse ein spezielles Antragsformular angefordert und entsprechend ausgefüllt werden. Dem Antrag ist ein medizinisches Gutachten des behandelnden Arztes beizufügen. Es sollte außerdem genau geprüft werden, ob die Private Krankenversicherung eventuell zusätzliche Bedingungen z. B. hinsichtlich einzuhaltender Fristen an die Antragstellung knüpft.

Was kostet eine Reha als Selbstzahler?

Wenn Patienten eine Reha privat bezahlen, hängen die Kosten von der Art der medizinisch-therapeutischen Behandlungen sowie etwaiger Zusatzangebote und Wahlleistungen ab. In die Berechnung fließen außerdem die Unterbringung und Verpflegung im gewünschten Rehabilitationszentrum ein. Abhängig von den medizinischen Erfordernissen ist als ungefährer Richtwert mit mehreren hundert Euro Tagessatz zu rechnen. Viele Kliniken bieten Privatpatienten daher Pauschalangebote für verschiedene Behandlungsoptionen an.

Bei Selbstzahlern, Privatpatienten und beihilfeberechtigten Arbeitnehmern im Öffentlichen Dienst wird der Aufnahmevertrag direkt mit der Reha-Klinik geschlossen. Es ist deshalb empfehlenswert, sich vorab über die Kostenübernahme zu informieren und bereits vor der Reha einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Beihilfestelle zu stellen. Ebenso erfolgt die Abrechnung sämtlicher Leistungen direkt über den Rehabilitanden. Im Falle einer Kostenzusage kann die Rechnung der Reha-Einrichtung im Nachgang bei der Privaten Krankenversicherung oder einem anderen Leistungsträger eingereicht werden.

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