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BGSW – Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung

Reha bei FibromyalgieDie vollständige Gesundung, der Erhalt der Erwerbsfähigkeit und nach Möglichkeit eine weitere Beschäftigung im Ursprungsberuf: Bei schweren Arbeitsunfällen reicht aufgrund immer kürzer werdender Liegezeiten die Akutbehandlung in einer berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik häufig nicht aus. Genau in diesen Fällen kommt die berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) zum Tragen, die als Rehabilitation im direkten Anschluss an die medizinische Erstversorgung durchgeführt wird.

Was ist eine BGSW?

Eine BGSW oder berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung zählt zu den stationären berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren und wird bei ausreichender Belastbarkeit in Rehakliniken mit spezieller BG-Zulassung durchgeführt. Sie folgt unmittelbar auf eine stationäre Akutbehandlung, die nach schweren Arbeitsunfällen / Wegeunfällen oder aufgrund einer anerkannten Berufskrankheit notwendig war.

Welche Ziele verfolgt eine BGSW?

Rund 15.000 BGSW-Verfahren werden jährlich durchgeführt. Hauptsächliche Ziele der Maßnahme sind die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit im Ursprungsberuf und die Vermeidung / Verringerung einer Erwerbsunfähigkeit.

Was sind die Indikationen einer berufsgenossenschaftlichen Rehabilitation?

Indikationen für die Durchführung einer BGSW sind Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Schädel- und Hirnverletzungen und Verletzungen des zentralen oder peripheren Nervensystems. Dazu zählen hauptsächlich:

  • Mehrfachfrakturen & Polytraumen
  • Komplexe Wirbel- und Beckenfrakturen
  • Implantation von Endoprothesen
  • Amputationen
  • Gelenkeingriffe

In Ausnahmen kann eine BGSW auch bei leichteren Schadensfällen beantragt werden, beispielsweise bei alleinlebenden Patienten oder bei unverhältnismäßig langen Anfahrtswegen zu Ärzten und Therapeuten.

Welche Behandlungen werden während einer BGSW vorgenommen?

Hauptsächliche Behandlungselemente einer BGSW sind in der Regel

  • Physiotherapie,
  • Medizinische Trainingstherapie (MTT),
  • Work Conditioning,
  • Physikalische Therapie,
  • Ergotherapie und
  • eine psychosoziale Betreuung.

Im Gegensatz zur ambulanten EAP bietet eine BGSW-Maßnahme neben einem breiten physiotherapeutischen Behandlungsspektrum auch psychosoziale Therapien und erarbeitet gemeinsam mit dem Patienten eine tragfähige Zukunftsperspektive.

Wie lange dauert eine BGSW-Maßnahme?

Als stationäre Rehabilitation dauert sie maximal 4 Wochen und stellt eine umfangreiche stationäre Nachbehandlung schwerer Verletzungen sicher. Sie wird immer dann verordnet, wenn ambulante Leistungen zur vollständigen Gesundung nicht ausreichen.

Welche Maßnahmen können einer BGSW folgen?

Sollten die therapeutischen Maßnahmen der BGSW nicht für eine berufliche Wiedereingliederung ausreichen, können sich weitere Maßnahmen anschließen. Dazu zählen:

  • eine arbeitsplatzorientierte muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR),
  • eine medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) und
  • eine erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP).

Wie wird eine BGSW-Maßnahme beantragt?

Der BGSW-Antrag erfolgt über den Durchgangsarzt (D-Arzt) oder den Handchirurgen der behandelnden Akutklinik. Nach erteilter Genehmigung stimmt der verordnende Mediziner den Aufnahmetermin mit der zuständigen BGSW-Klinik ab und stellt sicher, dass alle erforderlichen ärztlichen Unterlagen spätestens zum Behandlungsbeginn dort vorliegen.

Der Entscheid des Unfallversicherungsträgers erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Verordnungseingang und wird unverzüglich dem behandelnden Arzt, dem Patienten und der zuständigen Rehaklinik mitgeteilt. Wird diese Frist überschritten, gilt die BGSW-Maßnahme automatisch als genehmigt und wird vom zuständigen D-Arzt in die Wege geleitet.

In welchen Kliniken kann eine BGSW durchgeführt werden?

Lediglich rund 150 Rehabilitationskliniken deutschlandweit erfüllen die strengen Kriterien der DGUV zur Durchführung einer BGSW-Maßnahme. Schließlich müssen sie speziellen personellen, apparativen und räumlichen Anforderungen genügen. Dazu zählen z. B. ein behindertengerechtes Therapiezentrum und eine ausreichende Zahl an Übungsgeräten. Auch die Qualifikationen und Anzahl der beschäftigten Ärzte und Therapeuten spielen eine große Rolle für die BGSW-Zulassung und werden daher regelmäßig von den Landesverbänden der gesetzlichen Unfallversicherung überprüft. In den meisten Fällen handelt es sich bei den BGSW-Kliniken um orthopädische Rehakliniken.

Wer übernimmt die BGSW-Kosten?

Verglichen mit der AHB, bei der die Kosten entweder von der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, ist der alleinige Kostenträger einer BGSW die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese übernimmt meist ebenfalls die Reisekosten des Versicherten und evtl. notwendiger Begleitpersonen (§ 43 SGB VII). Arbeitnehmer, die während der medizinischen Rehabilitation keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, erhalten während des Heilverfahrens Verletztengeld zur Existenzsicherung. Dieses beträgt 80 % des letzten Bruttogehalts.

Wodurch unterscheidet sich die BGSW-Reha von den Rehabilitationen anderer Kostenträger?

Im Gegensatz zur Anschlussheilbehandlung (AHB) der Rentenversicherung, die auf einen nicht beruflich bedingten, zum Leistungskatalog der Krankenkassen zählenden, stationären Aufenthalt folgt, erhalten BG-Patienten alle Leistungen aus einer Hand. Schließlich ist der Leistungsträger der Akutbehandlung und der Rehabilitation derselbe. Akutklinik, Durchgangsarzt und BGSW-Klinik arbeiten eng verzahnt miteinander und stehen bei komplexeren Heilungsverläufen im regelmäßigen Austausch mit dem Reha-Management der Berufsgenossenschaften. Auf diese Weise erhält der Patient die im jeweiligen Fall bestmögliche Behandlung, um rasch ins Berufsleben zurückkehren zu können.

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