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Begleitperson Reha

Das Hauptziel einer Reha ist es, dem Versicherten die Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben zu ermöglichen. Der betroffene Patient soll seinen Alltag durch individuelle Therapien und eine Stärkung der Lebens- und Leistungskraft wieder physisch und psychisch bewältigen können. Aufgrund der persönlichen Lebensumstände ist es allerdings für einige Betroffene schwierig, überhaupt an einer Reha teilzunehmen. Dazu zählen beispielsweise alleinerziehende Mütter ohne Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder Rehabilitanden, die aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht in der Lage sind, allein eine Reha zu absolvieren. Eine Reha mit Begleitperson ist eine denkbare Alternative.

Begleitperson Reha: Definition

Eine Person, egal ob Kind oder Erwachsener, die während der Rehabilitation ständig anwesend und im Zimmer des Patienten oder in dessen Nähe untergebracht ist, wird Reha-Begleitperson genannt.

Aus versicherungstechnischer Sicht gelten als Reha-Begleitpersonen:

  • Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die einen Elternteil begleiten
  • Mutter oder Vater, die/der mit dem kranken Kind mitkommen
  • Angehörige, die eine pflegebedürftige Person unterstützen
  • Pflegekräfte eines behinderten Patienten im Rahmen des Arbeitgebermodells (§ 63b (6) Satz 1 SGB XII)

Reha mit Kind

Damit sich Mutter oder Vater ganz auf die Rehabilitation nach einem Unfall, einer Operation oder einer schweren Erkrankung konzentrieren können, bieten einige Reha-Kliniken die Mitnahme von Kindern als Begleitperson an. Während der Versicherte an den Behandlungen teilnimmt, wird das Kind fachkundig in Kindergruppen oder von Tagesmüttern betreut. Findet die Reha des Elternteils während der Schulzeit statt, erhalten schulpflichtige Kinder während der Reha Schulunterricht. Umgekehrt ist es auch denkbar, dass die medizinische Notwendigkeit einer Kinder-Reha besteht und ein Elternteil als Begleitperson des Kindes im Reha-Zentrum anwesend ist.

Reha mit Partner

Chronische Krankheiten, schwere Unfälle oder altersbedingte Einschränkungen sind ein gravierender Einschnitt im Leben des Betroffenen und erfordern häufig eine Änderung der Lebensgestaltung. Für zahlreiche Rehabilitanden ist es hilfreich, in einer solchen Umbruchphase den Partner oder die Partnerin an ihrer Seite zu wissen. In vielen Kliniken ist es deshalb möglich, gemeinsam an relevanten Gesundheitsschulungen oder sozialen Beratungen teilzunehmen.

Reha mit pflegebedürftigen Angehörigen

Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, werden körperlich und psychisch stark belastet und haben nur selten die Gelegenheit, etwas für die eigene Gesundheit zu tun und die Akkus wieder aufzuladen. Eine Reha für pflegende Angehörige bietet oft die einzige Gelegenheit, um wieder zu Kräften zu kommen. Rehabilitanden, die ihre Angehörigen während der Rehabilitation nicht durch Kurzzeit- oder Verhinderungspflege betreuen lassen möchten, können mittlerweile in zahlreichen Einrichtungen eine gemeinsame Rehabilitationsmaßnahme mit der pflegebedürftigen Person durchführen. Andersrum sind pflegebedürftige Menschen in vielen Fällen nicht in der Lage, allein an einer medizinischen Reha teilzunehmen, würden jedoch enorm von einer Reha-Maßnahme profitieren. Damit eine Rehabilitation dennoch realisierbar ist, werden sie häufig von einem nahen Angehörigen begleitet.

Begleitperson Reha: Kostenübernahme

Aus medizinischen Gründen übernehmen die Krankenversicherungen meist die Kosten für eine Begleitperson. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Krankenkasse und holen sich für Ihre Reha-Begleitperson eine Bestätigung der Kostenübernahme ein. Allerdings werden die Kosten für eine Reha mit Begleitperson nur dann getragen, wenn die Begleitperson tatsächlich in der stationären Einrichtung untergebracht wird. Geregelt ist dies in § 11 Abs. 3 SGB V. Wohnt sie außerhalb des Reha-Zentrums, übernehmen weder Kranken- noch Rentenversicherung die Kosten. Bei einer Reha mit Kind ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Rentenversicherung immer dann möglich, wenn eine Haushaltshilfe bewilligt wird.

Wird die Reha-Begleitperson abgelehnt, lohnen sich oft ein Widerspruch beim Kostenträger und eine erneute Beantragung der Kostenübernahme. Bei medizinischer Indikation ist es sinnvoll, auch den behandelnden Arzt in das Widerspruchsverfahren einzubinden. Alternativ kann eine erwachsene Begleitperson auf eigene Kosten in die medizinische Rehabilitation mitgenommen werden. 

Begleitperson Reha: Therapien

Anders als der Rehabilitand erhält die Begleitperson keine Behandlungen, kann jedoch bestimmte Anwendungen über ein Krankenkassen- oder Privatrezept des Hausarztes bekommen. Dieses darf zu Beginn der Reha-Maßnahme nicht älter als 14 Tage sein und kann daher nur kurz vor der rehabilitativen Maßnahme ausgestellt werden. Es empfiehlt sich, bereits vorab Kontakt zur gewählten Rehabilitationseinrichtung aufzunehmen und abzuklären, welche Therapien abgerechnet werden können. Ebenso sollten die Termine für die Anwendungen frühzeitig festgelegt werden. Weiterhin bieten viele Rehabilitationskliniken offene Badekuren für die Begleitpersonen an. Für die Bewilligung muss jedoch ein Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.

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