Information Coronaschutzverordnung
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
in Zeiten der Corona-Pandemie sind wir mit besonderem Nachdruck bei der Umsetzung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in unserer Klinik aktiv. Unser derzeit wichtigstes Anliegen ist, Sie und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aktiv vor einer Ansteckung zu schützen.
Wir möchten Ihnen im Folgenden einen Überblick geben, welche Schutzmaßnahmen und Verhaltenspflichten wir aktuell in der Klinik Eichholz umgesetzt haben.
- Covid-19-Test vor Ihrer Aufnahme in die Klinik
Bitte bringen Sie bei Ihrer Anreise einen – maximal 24 Stunden alten – negativen Befund eines Covid-19-Tests mit und legen diesen an der Rezeption der Klinik Eichholz (Walkenhausweg 8, 59556 Lippstadt) vor. Wir empfehlen Ihnen, den Nachweis im Handgepäck – nicht im Koffer – zu verstauen, um diesen zur Vorlage griffbereit zu haben.
Sollte es während der Rehabilitationsmaßnahme bei Ihnen zum Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus kommen, wird die Rehabilitationsmaßnahme beendet und die Entlassung veranlasst. Bei eingeschränkter Selbstversorgung verpflichten sich die Familienangehörigen, die Versorgung zu organisieren und zu übernehmen. - Patienten-Screening
Vor und bei der Anreise werden alle Patienten auf mögliche Infektionszeichen durch Befragen nach RKI-Vorgaben gescreent. - An- und Abreise
Wir empfehlen, Ihre An- und Abreise individuell zu organisieren. Sollten Sie einen Fahrdienst nutzen, tragen Sie bitte zum Schutz für sich und den Fahrer eine medizinische Maske. - Maskenpflicht
In der Klinik Eichholz besteht die Pflicht, eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) in öffentlichen Bereichen – auch während der Therapien – zu tragen. Bitte bringen Sie diese für Ihren Aufenthalt bei uns in ausreichender Anzahl mit. Sind Sie nicht im Besitz einer Maske, können sie diese an unserer Rezeption gerne käuflich erwerben. Alltagsmasken (textile Mund-Nasen-Bedeckungen) sind nicht ausreichend. - Eingeschränkte Besuchsregelung
In der Klinik Eichholz gilt eine eingeschränkte Besuchsregelung. Diese gilt für alle externen Besuche innerhalb unseres Klinikgebäudes. Selbstverständlich können Sie Ihre Angehörigen, außerhalb der Therapiezeiten sowie zu den aktuellen Öffnungszeiten (7:00 – 22:30 Uhr), außerhalb der Klinik besuchen.
In Ausnahmefällen sind Besuche samstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit vorheriger schriftlicher Anmeldung und unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Antigen-Tests möglich. Weitere Informationen und Voraussetzungen für den Eintritt finden Sie hier. - Heimfahrten
Heimfahrten sowie Übernachtungen außerhalb der Klinik sind grundsätzlich im Rahmen Ihrer stationären Rehabilitationsmaßnahme seitens des Kostenträgers nicht gestattet. Außerhalb der Therapiezeiten können Sie die Klinik Eichholz während der Öffnungszeiten verlassen. - Kontaktvermeidung
Bitte achten Sie außerhalb des Klinikgebäudes/-geländes darauf, Kontakte zu anderen Personen möglichst zu vermeiden. Wir weisen darauf hin, dass auch hier die allgemeinen Verhaltenspflichten aus der Coronaschutzverordnung im öffentlichen Raum gelten. - Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern
Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist unbedingt zu jeder Zeit einzuhalten. Dies gilt auch in Wartebereichen und im öffentlichen Raucherbereich. Bei Behandlung und Therapie, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist eine medizinische Maske zu tragen. - Speisenversorgung
Im Klinikrestaurant gibt es derzeit verschiedene Essenszeiten je Mahlzeit. Sie finden Ihre Essenszeit auf dem Therapieplan. Die vorgegebenen Zeiten sind von Ihnen unbedingt einzuhalten. Vor dem Betreten des Klinikrestaurants führen Sie bitte eine gründliche Händedesinfektion durch. Die medizinische Maske darf erst am Tisch abgesetzt werden und ist dann in einer Tasche zu verstauen. - Café Eichholz
Die Cafeteria ist geöffnet. Auch unser Kioskverkauf für notwendige Dinge des Lebens findet weiter statt. Ein Becher Kaffee, Kaltgetränke und Snacks gibt es auch „ToGo“. - Therapeutisches Angebot
Unser Therapieprogramm wurde unter der Prämisse der Abstandsregelung sowie der hygienischen Vorgaben vorübergehend angepasst. - Hygienemaßnahmen in der Klinik
Achten Sie bitte auf eine gründliche Hygiene. Dazu zählen Händehygiene (gründliches Waschen der Hände mit Seife, regelmäßige Händedesinfektion), Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge, in ein Einmaltaschentuch, Abstand halten), Hand-zu-Hand-Kontakt vermeiden (auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten), Hände vom Gesicht fernhalten und auf erste Krankheitszeichen achten. Bitte wenden Sie sich direkt an das Pflegepersonal, sobald Sie Anzeichen von Erkältungssymptomen, einer Atemwegserkrankung, Fieber oder Husten bemerken und bleiben Sie auf Ihrem Zimmer. - Es werden derzeit keine ambulanten Leistungen in der Klinik Eichholz erbracht.
Dazu zählen ganztägig ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Nachsorgeprogramme wie IRENA oder T-RENA, Rehasport- sowie Präventionskurse.
Bitte haben Sie Verständnis für diese besonderen Maßnahmen zu Ihrem Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiter. Bitte begegnen Sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immer mit dem nötigen Respekt. Wir stellen uns dieser beispiellosen Ausnahmesituation mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein. Der Gesundheitsschutz all unserer Rehabilitanden und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der Klinik Eichholz.
Ihre Klinikleitung